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Über mich


Mein Weg zur Psychotherapie – geprägt von langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Menschen mit besonderen Herausforderungen

Mein beruflicher Weg begann in der Gesundheits- und Krankenpflege, wo ich über
viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen in unterschiedlichen medizinischen
Bereichen sammeln durfte. Im Jahr 2015 führte mich mein Interesse an der
menschlichen Psyche schließlich in den psychiatrischen Bereich – ein bedeutender
Wendepunkt in meiner Laufbahn. Von 2016 bis 2026 war ich am Antlashof in Hofstetten-Grünau tätig. Dort leitete ich mit großer Leidenschaft ein vollbetreutes Wohnangebot sowie eine Tagesstätte für psychisch erkrankte Jugendliche und Erwachsene. 

 

Die tägliche Arbeit mit Menschen, die
besondere Herausforderungen zu meistern haben, hat meine therapeutische Haltung
entscheidend geprägt und meine Entscheidung bestärkt, den Weg als
Psychotherapeutin weiterzugehen.

Image
Daniela Wagner, Psychotherapeutin in Kilb, Verhaltenstherapie

Praktische Erfahrungen

  • Cardo Kilb - Vollbetreute Einrichtung samt Tagesstruktur zur Betreuung von Menschen mit psychiatrischen Störungsbildern und intellektueller Beeinträchtigung.
  • Antlashof – Vollbetreutes Wohnen und Tagesstätte für Jugendliche und
    Erwachsene mit psychischer Erkrankung
  • Palliativstation Lilienfeld – Begleitung von Patient:innen und Angehörigen im
    Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Trauer

Ausbildungen

  •  Diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegerin
  • Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, DeGPT/Fachverband
    Traumapädagogik
  • Psychotherapeutisches Propädeutikum Donauuniversität Krems
  • Fachspezifikum Verhaltenstherapie, ÖGVT Wien
  • Befugnis zur Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
    (Regelmäßige Qualitätssicherung durch fachliche Supervision)
  • Weiterbildungscurriculum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei der ÖGVT Wien (seit 2026)

 

Verhaltenstherapie


wissenschaftlich fundiert und individuell angepasst

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist eine moderne, wissenschaftlich fundierte Form der Psychotherapie. Sie geht davon aus, dass belastende Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen erlernt wurden – und daher auch wieder verändert werden können. Gemeinsam werden problematische Muster erkannt, reflektiert und durch hilfreiche Strategien ersetzt.

 Die Verhaltenstherapie ist ziel- und lösungsorientiert, dabei stets an den individuellen Bedürfnissen der Klient:innen ausgerichtet. Ein aktiver, transparenter Therapieprozess unterstützt Veränderungen im Denken, Fühlen und Handeln.

Kinder & Jugendliche

  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • ADHS / Aufmerksamkeitsstörungen
  • Umgang mit traumatischen Erfahrungen
  • Angst- und Panikstörungen
  • Zwänge
  • Sterben, Tod und Trauer
  • Probleme in Schule/Kindergarten
  • Pubertätsthemen
  • Depression
  • Gruppenangebote
Erwachsene

  • Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • Schizophrenie
  • Angst- und Panikattacken
  • Beziehungs- und Partnerschaftsthemen
  • Autismus
  • ADHS
  • Zwänge
  • Soziale Phobie
  • Depression
  • Umgang mit traumatischen Erfahrungen (PTBS, kPTBS)
  • Sterben, Tod und Trauer
Familien & Eltern

  • Elternbegleitung und Elternberatung bei Autismus
  • Elternbegleitung und Elternberatung bei ADHS
  • Krisenintervention
Gruppenangebote

  • Soziales Kompetenztraining
  • Autismusspezifische Gruppen
Gruppenangebote Soziales Kompetenztraining und autismusspezifische Gruppen

Im Herbst 2026 startet jeweils ein Gruppenangebot für Kinder von 6 -10 Jahren und Jugendliche von 11 - 14 Jahren in meiner Praxis in Kilb. Bei Interesse bitte um Kontaktaufnahme!

Ab Herbst/Winter 2026 wird es voraussichtlich auch verhaltenstherapeutische Gruppentherapien für Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum im Raum St. Pölten geben.

Ablauf & Kosten


Transparente Preise und flexible Termingestaltung

Erstgespräch

Das psychotherapeutische Erstgespräch dient vor allem dazu, einen ersten Eindruck zu gewinnen, ob zueinander ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann. Außerdem erhalten Sie im Erstgespräch Informationen über

  • die Verschwiegenheitspflicht
  • finanzielle Vereinbarungen und Absageregelungen
  • krankheitswertige Störungen und vorläufige Diagnosen
  • Empfehlungen zu ärztlichen Untersuchungen/Abklärungen.


Es ist möglich, dass meine Persönlichkeit oder meine Arbeitsweise für Ihr Anliegen nicht passend ist. Eventuell ist Ihre spezielle Thematik auch mit anderen Behandlungsangeboten besser behandelbar.
In beiden Fällen spreche ich mit Ihnen darüber und gebe Ihnen Empfehlungen, wohin Sie sich wenden könnten.

Kosten

Die Kosten für eine Einheit belaufen sich auf 90 Euro und sind bar oder per Bankomatzahlung direkt im Anschluss an die Therapieeinheit zu bezahlen. Die angegebenen Preise sind umsatzsteuerfrei und gelten gleichermaßen für das Erstgespräch. 

Da ich mich in Fachausbildung unter Lehrsupervision befinde, ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse nicht möglich. Der Tarif ist dementsprechend angepasst.

Dauer

Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht pauschal festgelegt – sie richtet sich nach der individuellen Thematik, den Therapiezielen und dem persönlichen Verlauf. Manche Anliegen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, andere erfordern mehr Zeit und Stabilisierung.

Grundsätzlich gilt: „So kurz wie möglich, so lange wie nötig.“ Eine Therapie ist dann abgeschlossen, wenn das vereinbarte Ziel erreicht oder eine
belastende Situation bewältigt wurde.

Verschwiegenheit

Die Grundlage einer erfolgreichen Psychotherapie ist eine vertrauensvolle und geschützte therapeutische Beziehung.

Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Diese umfasst sämtliche persönlichen Informationen und Inhalte, die mir im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.

Bei Erwachsenen

Alle persönlichen Informationen und Gesprächsinhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Dies gilt auch gegenüber Angehörigen, Ehepartner:innen, Ärzt:innen und Behörden. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt grundsätzlich nur nach entsprechender Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht oder wenn eine gesetzlich geregelte Ausnahme vorliegt.

Bei Kindern und Jugendlichen

Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Vertraulichkeit und einen geschützten therapeutischen Raum.

Gemäß § 46 PThG 2024 gilt die Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber Eltern und anderen Bezugspersonen. Dabei ist insbesondere die individuelle, behandlungsbezogene Entscheidungsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen zu berücksichtigen.

Bei jüngeren Kindern kann die Einbeziehung der Eltern oder anderer wichtiger Bezugspersonen ein wesentlicher Bestandteil der Therapie sein. Welche Informationen weitergegeben werden dürfen, wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechte des Kindes geklärt.

Bei entscheidungsfähigen Minderjährigen dürfen Eltern nur mit deren Einwilligung Einsicht in die psychotherapeutische Dokumentation nehmen.

Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht

Das Psychotherapiegesetz sieht bestimmte gesetzliche Ausnahmen vor. Dazu zählen insbesondere Mitteilungspflichten bei Kindeswohlgefährdung sowie Anzeigepflichten bei bestimmten schwerwiegenden Straftaten.

Auch bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann es erforderlich sein, Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ob und in welchem Umfang dabei vertrauliche Informationen weitergegeben werden dürfen, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen.

Die Verschwiegenheitspflicht und der Schutz der therapeutischen Vertrauensbeziehung haben in meiner Arbeit einen besonders hohen Stellenwert.

Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision

Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision (Verhaltenstherapie) befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung.

Meine therapeutische Arbeit wird regelmäßig im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Lehrsupervision fachlich begleitet und reflektiert. Gemeinsam mit meiner Lehrsupervisorin bespreche ich therapeutische Prozesse in anonymisierter Form. Ziel ist es, mein therapeutisches Vorgehen kritisch zu reflektieren, fachliche Kompetenzen weiterzuentwickeln und eine hohe Behandlungsqualität sicherzustellen.

Die Ausbildung und Berufsausübung der Psychotherapie sind in Österreich durch das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024, BGBl. I Nr. 49/2024) gesetzlich geregelt.

Neben fundierten theoretischen Kenntnissen und praktischer Erfahrung sind auch psychotherapeutische Selbsterfahrung und Lehrsupervision wesentliche Bestandteile der Ausbildung. Die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung und persönliche Reflexion sind für mich darüber hinaus wichtige Grundlagen einer verantwortungsvollen psychotherapeutischen Tätigkeit.

Die Praxis


Ein Ort der Ruhe und des Vertrauens in Kilb

Kontakt & Terminvereinbarung


Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme

Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine telefonische Absage bis spätestens 48 Stunden im Voraus – in diesem Fall entstehen keine Kosten.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen – unabhängig vom Grund – wird die Einheit in Rechung gestellt, da der Termin kurzfristig nicht weitervergeben werden kann. Ich danke für Ihr Verständnis.